Ablauf

 

Für die Vereinbarung eines Erstgespräches können Sie mich anrufen (siehe Sprechzeiten) oder mir eine Email schicken. Je nach Kapazität vereinbaren wir dann einen Termin. Bitte beachten Sie, dass die Kapazitäten begrenzt und die Anfragen sehr hoch sind, so dass ich leider nicht alle Anfragen auf Erstgespräche erfüllen kann.

 

Im ersten Gespräch haben Sie die Gelegenheit, mir Ihre Situation und Beschwerden zu schildern. Ich versuche, mir einen genauen Überblick über Ihre individuelle Situation zu machen. Zudem werden wir einige organisatorische Fragen klären und ich werde Ihnen schon einmal einige erste Informationen über eine Verhaltenstherapie geben.

Das erste Gespräch dient natürlich vor allem auch dem gegenseitigen Kennenlernen. Es ist daher unverbindlich, d.h. ob ein weiteres Treffen stattfindet, können Sie in Ruhe nach dem ersten Gespräch entscheiden.

 

Ab dem 01.04.2017 gilt die neue Psychotherapierichtlinie. Dadurch ergeben sich folgende Veränderungen im Ablauf der Beantragung einer Psychotherapie über die gesetzlichen Kassen.

 

Neu sind die sogenannten Sprechstunden. Diese bestehen aus 1-3 Terminen (50 Min), in denen zunächst geprüft wird, ob eine Behandlungsindikation besteht. Ein Anspruch auf eine Fortführung der Therapie besteht durch den Besuch der Sprechstunde nicht!

 

Vor Aufnahme einer Therapie werden von den Kassen dann noch 2-4 probatorische Sitzungen (je 50 Min.) gefordert, die zur genauen Diagnostik und dem Kennenlernen dienen.

 

Danach kann gemeinsam entschieden werden, ob eine Kurzzeittherapie (2 x 12 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt wird.

 

 

Bei den privaten Versicherungen gestaltet sich der Ablauf einer Psychotherapie je nach Vertragsbedingungen der Kasse häufig etwas anders. Bitte fragen Sie dazu Ihre Krankenkasse.

 

 

Kosten

 

Die Kosten für die Psychotherapie werden in meiner Praxis von den gesetzlichen Kassen übernommen.

 

Auch die privaten Krankenkassen übernehmen diese Kosten in der Regel. Klären Sie mit Ihrer Kasse im Vorfeld, welche Bedingungen Ihr Tarif für eine Psychotherapie vorsieht. Die Beihilfe übernimmt die Kosten für die Psychotherapie ebenfalls. Formulare zur Antragstellung erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle. Genauere Informationen dazu, gebe ich Ihnen am Telefon oder im Erstgespräch.  Hinweis: Aufgrund des Versorgungsauftrags für die gesetzlichen Kassen sind die Kapazitäten für private Patient*Innen sehr eingeschränkt!

 

Bei Selbstzahlern entfallen alle bürokratischen Formalitäten. Für meine Leistungen erhalten Sie eine Rechnung.

 

 

 

Gruppen

 

Therapeutische Gruppen haben den Vorteil, Menschen mit ähnlichen Problempunkten zusammenzubringe, damit sie  miteinander und voneinander lernen. Bei Interesse an Gruppentherapie melden Sie sich bitte. Gruppenangebote sind für den neuen Standort in Ochtrup in Planung! Auch bei Gruppen gibt es die Möglichkeit vorheriger probatorischer Sitzungen (im Einzel- oder Gruppensetting). Die Gruppentherapie wird auch von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.